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Hauptuntersuchung

42 Byte entfernt, 10:02, 9. Mär. 2015
/* Elise/Exige S1 */
== Nichteinhaltung der deutschen StVZO ==
=== Elise/Exige S1 ===
Die Elise/Exige S1 erfüllt in mehren Punkten, die häufig von TÜV-Prüfern oder Polizisten bemängelt werden, nicht die 1996, bzw. 2000 gültige Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dies ist aber zulässig, da sie eine EG‑Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge (z. B. e4*98/14*0008*12für die Elise S1) hat, die der StVZO übergeordnet ist.
EG‑Typgenehmigung heißt, das ein Pkw oder Pkw-Teile nur noch in einem EU-Land eine Typgenehmigung (umgangssprachlich E-Nummer) erhalten muss und die anderen EU-Mitgliedsländer diese Typgenehmigung ohne weitere Prüfung anerkennen. Konkret bedeutet das, dass die Elise/Exige in dem Zustand in Deutschland legal ist, in dem in England die Typgenehmingung erteilt wurde, auch wenn einzelne Paragraphen der StVZO nicht erfüllt werden. Dieser Fakt ist den meisten Polizisten und sogar einigen TÜV-Prüfern leider nicht bekannt.
Beispiele:
* Das vordere Nummernschilds darf am von Hersteller vorgesehen Halter montiert werden, auch wenn die Unterkante unterhalb der in der StVZO vorgeschriebene Mindesthöhe ist
* Das Fahrzeug muss keine Sonnenblenden haben (sind vom Hersteller nicht vorgesehen; stattdessen hat die Scheibe einen Blendschutzstreifen)
* Der Tank muss nicht korrosionsfest sein. (Wenn der Tank zu rosten beginnt, darf der TÜV-Prüfer allerdings natürlich den Zustand bemängeln und den Einbau eines rostfreien Tanks fordern.)
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