Zuletzt geändert am 19. Februar 2016 um 11:29

Hauptuntersuchung


Die meisten TÜV-Prüfer freuen sich über den Besuch mit dem "Exoten" und sind wesentlich relaxter und kooperativer, als wenn man z.B. ein anderes Fahrwerk bei einem Golf eintragen lassen will.

Man sollte folgende Informationen dabei haben bzw. wissen:

  • wo steht die Fahrgestellnummer
    • Elise/Exige S1 (Service Manual):
      • vor dem rechten Hinterrad auf dem Chassis eingraviert
      • als Aufkleber unter dem Bonnet links auf dem Winschutzscheibenrahmen
    • Elise/Exige S2 (Service Manual):
      • als Aufkleber zwischen Schweller und Sitz rechts
      • eingraviert am Rahmen im Radkasten vorne rechts
  • wo und wie kann man die Elise auf die Hebebühne bringen (siehe Handbuch oder Service Manual - Jacking Points)
  • evtl. Fotos oder Unterlagen anderer Elisen, falls der Prüfer irgendetwas für "komisch" hält, kann man ihm so klarmachen, dass das "Standard" ist.
  • bei seltenen Originalteilen (Spoiler, Sportsitze, ...) Ausdrucke der Zeichnungen aus dem Parts Manual

Nichteinhaltung der deutschen StVZO

Elise/Exige S1

Die Elise/Exige S1 erfüllt in mehren Punkten, die häufig von TÜV-Prüfern oder Polizisten bemängelt werden, nicht die 1996, bzw. 2000 gültige Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dies ist aber zulässig, da sie eine EG‑Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge (z. B. e4*98/14*0008*12 für die Elise S1) hat, die der StVZO übergeordnet ist.

EG‑Typgenehmigung heißt, das ein Pkw oder Pkw-Teile nur noch in einem EU-Land eine Typgenehmigung (umgangssprachlich E-Nummer) erhalten muss und die anderen EU-Mitgliedsländer diese Typgenehmigung ohne weitere Prüfung anerkennen. Konkret bedeutet das, dass die Elise/Exige in dem Zustand in Deutschland legal ist, in dem in England die Typgenehmingung erteilt wurde, auch wenn einzelne Paragraphen der StVZO nicht erfüllt werden.

Beispiele:

  • Das vordere Nummernschild darf am von Hersteller vorgesehen Halter montiert werden, auch wenn die Unterkante unterhalb der in der StVZO vorgeschriebene Mindesthöhe ist.
  • Das Fahrzeug muss keine Sonnenblenden haben (sind vom Hersteller nicht vorgesehen; stattdessen hat die Scheibe einen Blendschutzstreifen)
  • Der Tank muss nicht korrosionsfest sein. (Wenn der Tank zu rosten beginnt, darf der TÜV-Prüfer natürlich den Zustand bemängeln und den Einbau eines rostfreien Tanks fordern.)
  • Eine Leuchtweitenregulierung des Hauptscheinwerfers muss nicht vorhanden sein.